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Wichtige Gleitzeitregeln

Gleitzeitvereinbarungen sind in Österreichs Unternehmen sehr beliebt. Die zwingenden Bestandteile der Gleitzeit werden im Arbeitszeitgesetz geregelt.

Die Gleitzeit ist eine sehr beliebte Arbeitsform in Österreich und wird im Arbeitszeitgesetz unter § 4 (1) geregelt: “Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen können”. Können Mitarbeiter*innen nicht frei über Beginn und Ende entscheiden, fallen für jede über der Normalarbeitszeit geleistete Arbeitsstunde Mehr- und Überstundezuschläge an.

§ 4 (3) Arbeitszeitgesetz regelt die zwingenden Bestandteile einer Gleitzeitvereinbarung:

  • die Dauer der Gleitzeitperiode
  • den Gleitzeitrahmen
  • das Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode
  • Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit


Die Bestandteile werden im Gesetz aber nicht näher definiert. Bei der Dauer kann es sich um ein Monat, sechs Monate oder ein Jahr handeln.


Der Gleitzeitrahmen innerhalb eines Tages kann beliebig ausgedehnt werden, wichtig ist jedoch die Tagesarbeitszeitgrenze. Diese betrug bis 31.08.2018 einheitlich zehn Stunden. Seit 01.09.2018 kann die Normalarbeitszeit in der Gleitzeit auf zwölf Stunden angehoben werden, und zwar unter folgenden Voraussetzungen:

  • Freiwilligkeit der Arbeitnehmer*innen
  • Es muss gewährleistet sein, dass Zeitguthaben in ganzen Tagen verbraucht werden können
  • Arbeitgeber*innen dürfen nicht verbieten, dass die wöchentliche Ruhezeit mit Zeitguthaben verlängert wird


Auch das Höchstausmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode lässt das Arbeitszeitgesetz offen. Es gibt Unternehmen, die das Höchstausmaß bei 200 Stunden und mehr ansetzen.

Dauer und Lage der fiktiven Arbeitszeit ist vor allem wichtig für die Ermittlung von Abwesenheiten (wie z.B. Beispiel Urlaub, Zeitausgleich, Krank). Jedoch darf die Gleitzeit nicht einfach arbeitgeberseitig bestimmt werden, sondern muss – wie auch die Vier-Tage-Woche – durch Einzelvereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung geregelt werden.


Arbeitszeitgesetz vs. Kollektivvertrag

Das Arbeitszeitgesetz bleibt bei der Ausgestaltung der zwingenden Bestandteile einer Gleitzeitvereinbarung sehr vage. Es gibt aber Kollektivverträge, in denen die Rahmenbedingungen konkret definiert sind. So legt z. B. der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatisierten Datenverarbeitung und Informationstechnik Durchrechnungszeitraum, Übertragungsmöglichkeiten und Auszahlungsmodalitäten genau fest. Mehr dazu in einem weitern Blogbeitrag.

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