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Vordienstzeiten für Urlaub

Nach 25 Dienstjahren haben Arbeitnehmer*Innen Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Diese Jahre müssen aber nicht unbedingt im gleichen Unternehmen verbracht werden.

Folgende Vordienstzeiten werden angerechnet, um in den Genuss der sechsten Urlaubswoche zu kommen:


A) Beim selben Unternehmen

Unbeschränkte Anrechnung


B) Beim selben Unternehmen, mit Unterbrechung

Hat die Unterbrechung mehr als 90 Kalendertage gedauert, maximal 5 Jahre


C) Bei anderem Unternehmen

Maximal 5 Jahre


D) Selbständigkeit

Maximal 5 Jahre


E) Schulzeiten

Maximal 4 Jahre für Schulzeiten, die über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehen

(Kein positiver Abschluss erforderlich)


F) Hochschulzeiten

Maximal 5 Jahre

(Positiver Abschluss erforderlich)




Obergrenzen:

Folgende Obergrenze müssen jedoch beachtet werden:

  • Für B, C, D dürfen in Summe maximal 5 Jahre angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die einzelne Tätigkeit jeweils mindestsens 6 Monate gedauert hat
  • Für E in Kombination mit B, C, D dürfen in Summe maximal 7 Jahre angerechnet werden

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